(nachfolgend: Beschwerdeführer) am 18. September 2021 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit der Begründung, der vorgeworfene Straftatbestand sei nicht erfüllt. Das Schreiben enthält im Anhang einen Marschbefehl der Schweizer Armee für die Zeit vom 23. August 2021 bis zum 10. September 2021. Mit Schreiben vom 27. September 2021 forderte die Verfahrensleitung den Beschwerdeführer auf, innert fünf Tagen eine Begründung in Bezug auf den Verfahrensgegenstand (Rückzugsfiktion durch unentschuldigtes Fernbleiben) einzureichen.