1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) erliess am 22. Dezember 2020 einen Strafbefehl gegen A.________ wegen versuchter Drohung sowie Beschimpfung. Hiergegen erhob dieser am 28. Dezember 2020 Einsprache. Mit Schreiben vom 8. Februar 2021 bat die Staatsanwaltschaft A.________ um eine schriftliche Begründung der Einsprache, worauf dieser mit Schreiben vom 15. Februar 2021 ein Gesuch um Akteneinsicht stellte, was ihm gemäss Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 23. Februar 2021 gewährt wurde. Am 30. April 2021 forderte die Staatsanwaltschaft A._____