Das Saxofon der Marke Selmer habe sie ihm lediglich ausgeliehen, damit er darauf habe spielen können – etwa anlässlich eines Konzerts im Jahr 2002 oder 2003. Der Beschwerdeführer habe ihr das Saxofon irgendwann zurückgegeben und sie habe es bei «E.________» reparieren lassen, danach habe es sich bei ihr befunden; sie habe es gekauft und es gehöre ihr (S.5 Z. 149 ff.). Die Beschuldigte verfügt betreffend das Saxofon der Marke Selmer einen Kaufbeleg (aus dem Jahr 1995; Preis: CHF 779.00).