Bereits der Einstellungsverfügung vom 26. März 2020 im Verfahren gegen den Beschwerdeführer ist zu entnehmen, dass es sich betreffend das Saxofon und die Stühle, welche der Beschwerdeführer der Beschuldigten gemäss ihrem Strafantrag gestohlen haben soll, um eine Aussage- gegen-Aussage Situation handelt. So sagte die Beschuldigte anlässlich ihrer Einvernahme am 12. Dezember 2018 plausibel aus, sie habe dem Beschwerdeführer ein Saxofon der Marke Jupiter zum Geburtstag geschenkt. Das Saxofon der Marke Selmer habe sie ihm lediglich ausgeliehen, damit er darauf habe spielen können – etwa anlässlich eines Konzerts im Jahr 2002 oder 2003.