Wer zu Unrecht beschuldigt werde, dürfe nicht im Umkehrschluss unbesehen eine Strafklage wegen falscher Anschuldigung einreichen. Die Beschuldigte habe sodann nicht nachweislich falsche Tatsachen behauptet, sondern diese hätten sich im Rahmen der Untersuchung bloss nicht erhärtet. 5.4 Der Beschwerdeführer macht demgegenüber geltend, die Anzeige der Beschuldigten sei aus reiner Schädigungsabsicht erfolgt.