Mit Schreiben vom 20. September 2021 erhob C.________ (Sohn der Beschuldigten; nachfolgend: Beschwerdeführer), privat vertreten durch Rechtsanwalt D.________, Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Die Beschuldigte beantragte am 8. Oktober 2021 die Abweisung der Beschwerde, soweit überhaupt darauf einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschwerdeführers. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte am 13. Oktober 2021 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.