Die Verfahrenskosten wurden dem Kanton Bern auferlegt und der Beschuldigten wurde eine Entschädigung für ihre Aufwendungen für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte in der Höhe von CHF 500.00 ausgerichtet. Mit Schreiben vom 20. September 2021 erhob C.________ (Sohn der Beschuldigten; nachfolgend: Beschwerdeführer), privat vertreten durch Rechtsanwalt D.________, Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer).