Mit Verfügung vom 9. September 2021 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein und verwies die Zivilklage auf den Zivilweg. Die Verfahrenskosten wurden dem Kanton Bern auferlegt und der Beschuldigten wurde eine Entschädigung für ihre Aufwendungen für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte in der Höhe von CHF 500.00 ausgerichtet.