Es werden insbesondere weder Krankenakten noch sonstige Detailinformationen eingesehen. Die Gesuchstellerin ersuchte zudem auch nicht um die präzisierende Angabe, ob eine Person wegen eines eigenen positiven Covid-19-Tests (Isolation) oder bloss wegen eines engen Kontaktes zu einer positiv auf Covid-19 getesteten (der Gesuchstellerin unbekannten) Person (Quarantäne) verzeichnet war. Diesem grundsätzlich lediglich geringfügigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person steht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Wirksamkeit der Strafuntersuchung gegenüber, welches klar überwiegt.