Indes dienen diese Unterlagen der Ermittlung des Sachverhaltes, indem bei anhaltender Covid-19-Pandemie faktisch vor allem auch dank der entsprechenden Informationen eine Hausdurchsuchung geordnet durchgeführt werden kann. Ohne die entsprechenden Informationen sind die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere die involvierten Polizeibeamten, im Einzelfall möglichen mutwilligen Ansteckungen bzw. Ansteckungsversuchen durch den Zwangsmassnahmenbetroffenen ausgesetzt, welcher eine eigene Covid-19-Erkrankung verheimlichen könnte. Ebenso kann die Wirksamkeit des Strafverfahrens und insbesondere der Hausdurchsuchung als Zwangsmassnahme im Einzelfall gefährdet sein, wenn Isolations- oder