Sie betrifft eine klar umschriebene, ganz spezifische Frage grundlegender Art, die sich bei Fortdauer der Covid-19-Pandemie unter gleichen oder ähnlichen Umständen in beliebigen weiteren Strafverfahren immer wieder stellen wird. Für deren Beantwortung besteht ein hinreichendes öffentliches Interesse. Da der entsprechende Aktenbeizug bei der Gesuchsgegnerin stets unmittelbar vor der entsprechenden Zwangsmassnahme erfolgen muss, wird eine rechtzeitige gerichtliche Überprüfung im Einzelfall zudem kaum je möglich sein.