Dezember 2020 E. 1.2). Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Bei der umstrittenen Fragestellung, ob die Gesuchsgegnerin verpflichtet ist, der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf eine durchzuführende Hausdurchsuchung Akten betreffend eine allfällige Isolations- oder Quarantäneanordnung zur Verfügung zu stellen, handelt es sich es sich um eine Frage von allgemeiner Tragweite. Sie betrifft eine klar umschriebene, ganz spezifische Frage grundlegender Art, die sich bei Fortdauer der Covid-19-Pandemie unter gleichen oder ähnlichen Umständen in beliebigen weiteren Strafverfahren immer wieder stellen wird.