Am 20. Januar 2021 beauftragte die Gesuchstellerin die Kantonspolizei Bern mit der Durchführung einer Hausdurchsuchung am Wohnsitz des Beschuldigten, an dessen Adresse fünf weitere volljährige Personen vermutet wurden. Im Rahmen der Vorbereitung der Durchführung der Hausdurchsuchung – welche auf den 27. Januar 2021 geplant war – ersuchte die Gesuchstellerin das Kantonsarztamt der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) am 26. Januar 2021 telefonisch um Zustellung von Akten, welche Auskunft darüber geben würden, ob aktuell gegen eine der am Wohn-