6. Den von der Beschwerdeführerin eingereichten Unterlagen der H.________ ist zu entnehmen, dass sich der Beschuldigte regelmässig mit seiner Mailadresse der Beschwerdeführerin im Shop der H.________ eingeloggt hatte. Die Rechnung vom 11. Mai 2021 enthält die Bemerkung «I.________». Gemäss Handelsregisterauszug (Zefix) der Beschwerdeführerin ist der Beschuldigte seit dem 29. April 2019 nicht mehr im Verwaltungsrat der Beschwerdeführerin.