4. Die Beschwerdeführerin macht vor diesem Hintergrund geltend, sie habe am 8. Juli 2021 vom Unternehmen H.________ ein Schreiben mit dem Titel «2. Mahnung» erhalten. Es handle sich hierbei um eine Mahnung für die Rechnung vom 11. Mai 2021 im Betrag von CHF 494.19. Die Beschwerdeführerin habe ihre Geschäftstätigkeit im Jahre 2020 eingestellt, weshalb sie mit Befremden das Mahnschreiben zur Kenntnis genommen habe. Im Anschluss daran habe die Beschwerdeführerin mit der H.________ Kontakt aufgenommen. Gemäss dem E-Mail vom 27. Juli 2021 habe die Beschwerdeführerin die in Rechnung gestellte Dienstleistung nicht gekauft bzw. in Anspruch genommen.