Die verbleibenden CHF 300.00 werden dem Beschwerdeführer zurücküberwiesen. 3. Zu eröffnen: - dem Strafkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 1 (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 2 (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Leitender Staatsanwalt E.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 15. Februar 2021 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: