___ wegen fahrlässiger Tötung eines Zugbegleiters angezeigt, der mit dem Körper in der Zugtüre eingeklemmt wurde und dabei zu Tode kam. Ein anderes Mal sei ein Fahrgast von St. Gallen bis Herisau in der Zugtüre eingeklemmt gewesen und wiederum ein anders Mal habe ein Fahrgast während 100 Metern Fahrt die Hand eingeklemmt. Für diese Unfälle sei B.________ verantwortlich. […] Die Staatsanwaltschaft kann eine Strafuntersuchung erst dann eröffnen, wenn sich namentlich aus der Strafanzeige ein hinreichender Tatverdacht ergibt (Art. 309 Abs. 1 Bst.