1. Mit Verfügung vom 21. Januar 2021 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ und B.________ wegen angeblicher unbefugter Datenbeschaffung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und fahrlässiger Tötung nicht an die Hand. Dagegen erhob C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 2. Februar 2021 Beschwerde und beantragte sinngemäss die Eröffnung eines Strafverfahrens unter Kostenfolge an den Staat. Auf entsprechende Aufforderung der Verfahrensleitung hin leistete der Beschwerdeführer am 9. Februar 2021 eine Sicherheit über CHF 1'000.00.