10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt wurde. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’500.00, werden zu 2/3, ausmachend CHF 1’000.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. 1/3 der Kosten, ausmachend CHF 500.00, trägt der Kanton Bern.