Angesichts dessen rechtfertigt es sich, dem Beschwerdeführer aufgrund der festgestellten Gehörsverletzung die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, lediglich zu zwei Drittel, ausmachend CHF 1’000.00, aufzuerlegen. Das verbleibende Drittel trägt der Kanton Bern.