7 Meldepflicht nicht geeignet, ihn vor dem Untertauchen abzuhalten, sondern höchstens, um sein Verschwinden im Nachhinein festzustellen. 6.3 Der Beschwerdeführer wurde am 7. September 2021 festgenommen. Die Untersuchungshaft wurde für sechs Wochen angeordnet. Mit Blick auf das Gesagte hat der Beschwerdeführer mit einer höheren Sanktion zu rechnen, mithin droht noch keine Überhaft. Auch erweist sich die Haft insgesamt als verhältnismässig.