Er befindet sich angeblich seit ca. 3 Wochen in der Schweiz und offenbar im Asyl- bzw. Dublin-Verfahren. Allerdings dürften die Erfolgsaussichten desselben aufgrund der inkriminierten Handlung bzw. der mutmasslichen Zuständigkeit Deutschlands schon eingetrübt sein. Ferner ist gerichtsnotorisch, dass, wer mit der Wegweisung aus der Schweiz zu rechnen hat, regelmässig kaum mehr einen Anlass sieht, sich weiterhin dem Verfahren zu stellen, selbst wenn er eigentlich die Schweiz gar nicht verlassen will (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichts 1E3_353/2013 vom 4. November 2013 E. 4.2).