Im Übrigen habe das Zwangsmassnahmengericht bereits auf das Urteil des Bundesgerichts 6B_1237/2018 vom 15. Mai 2019 E. 1.3 verwiesen, zu welchem sich der Beschwerdeführer bezeichnenderweise nicht äussere. 4.4 Bei der Überprüfung des dringenden Tatverdachts ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts keine erschöpfende Abwägung sämtlicher belastender und entlastender Beweise vorzunehmen.