_ dort einen Kollegen besuchen wollte: der Beschuldigte, weil der Beschuldigte dort aussteigen und Essen kaufen wollte) ist bezeichnend und zeigt, dass es sich bei ihren Angaben um Schutzbehauptungen handelt. Auch die widersprüchlichen Aussagen betreffend die Geschichte mit dem angeblichen Fragen nach Essen und dann doch wieder nicht, zeigen, dass der Beschuldigte offensichtlich nicht die Wahrheit sagt.