Ihre Aussagen zur Frage, weshalb sie überhaupt in Zollikofen gewesen sind denn auch auffällig widersprüchlich. Es ist unerfindlich, weshalb sie, wenn sie angeblich zum Kleiderwechseln nach Lyss fahren wollten (wie der Beschuldigte behauptet), dann in Zollikofen ausgestiegen sind. Dass sie dann auch nicht den gleichen Grund haben angeben können (F.________: weil A.________ dort einen Kollegen besuchen wollte: der Beschuldigte, weil der Beschuldigte dort aussteigen und Essen kaufen wollte) ist bezeichnend und zeigt, dass es sich bei ihren Angaben um Schutzbehauptungen handelt.