H.________ hat den Beschuldigten und dessen Begleiter als die Männer, welche in ihren Garten geschaut hätten, wiedererkannt. Auch die von ihr wiedergegebenen Aussagen der Tochter, dass zwei Männer mit einer weissen Plastiktasche weggerannt seien, stützt den Tatverdacht und das insgesamt stimmige Bild. Es gibt keinen plausiblen Grund, weshalb sich diese beiden Personen im dortigen Quartier aufhalten sollten, in fremde Gärten schauen und davonrennen sollten, wenn sie angeblich ganz zufällig dort gewesen sein sollen. Ihre Aussagen zur Frage, weshalb sie überhaupt in Zollikofen gewesen sind denn auch auffällig widersprüchlich.