Was der Beschwerdeführer gegen den dringenden Tatverdacht vorbringt, verfängt nicht. Selbst wenn er und G.________ befreundet sind, entkräftet dies den dringenden Tatverdacht gegen den Beschwerdeführer nicht. Auch gute Freunde können gemeinsam an einem Betäubungsmittelhandel beteiligt sein. Die zahlreichen telefonischen Kontakte gehen klar über das normale Mass einer Freundschaft hinaus. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass G._____