festgestellt werden konnten, ist bereits bis zum Zeitpunkt der Anordnung der Überwachungsmassnahmen mit Verfügungen vom 7. Mai 2019 von mehreren telefonischen Kontakten täglich auszugehen (vgl. Rapport der Kantonspolizei vom 11. November 2019, pag. 79). Ausserdem trafen sich die beiden fast täglich (Rapport der Kantonspolizei vom 6. Mai 2019). Weiter wurden der Polizei durch zwei Informanten, die sich nicht kennen, Informationen über Fahrzeuge mitgeteilt, die für Drogenlieferungen verwendet werden. Einerseits werde durch eine Person mit dem Fahrzeug VW Touran, BE C.________, Heroin nach N.__