4 KOB/UMBERTO PAJAROLA, Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 3. Auflage 2020, N. 58 zu Art. 269 StPO). 6.2 Am 29. November 2018 ging bei der Kantonspolizei Bern ein anonymes Schreiben ein, wonach G.________ und H.________ mit Heroin und Kokain handeln würden. Am 12. Dezember 2018 nahm die Polizei im Rahmen der Aktion «I.________» J.________ sowie eine weitere Person fest und stellte mehr als neun Kilogramm Heroin sicher. Eine rückwirkende Überwachung der zwei von J.____