gelösten Fahrzeuge mittels GPS-Sender und andererseits dessen Observation an. Am 8. Mai 2019 beantragte die Staatsanwaltschaft dem kantonalen Zwangsmassnahmengericht die Genehmigung der Überwachung der beiden Fahrzeuge mittels GPS für die Zeit vom 7. Mai 2019 bis 7. August 2019. Mit Entscheid vom 9. Mai 2019 genehmigte das kantonale Zwangsmassnahmengericht die Überwachung der beiden Fahrzeuge mittels GPS für die Zeit vom 7. Mai 2019 bis 6. August 2019.