Ziffer 1 hiervor seien aus den Akten des Verfahrens BJS 19 9576 zu weisen und bis zum Abschluss des Verfahrens unter separatem Verschluss zu halten. 3. Es sei festzustellen, dass die mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwalt F.________, vom 07. Mai 2019 angeordnete Observation des Beschwerdeführers für den Zeitraum vom 07. Mai 2019 bis am 22. Juli 2019 rechtswidrig war. 4. Allfällige Erkenntnisse aus der rechtswidrig durchgeführten Observation des Beschwerdeführers vom 07. Mai 2019 bis am 22. Juli 2019