1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ ein Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und Diebstahls. Am 26. August 2021 teilte die Staatsanwaltschaft A.________ mit, dass die folgenden ihn betreffenden Überwachungsmassnahmen durchgeführt worden seien: Standortüberwachung mittels GPS im Fahrzeug VW Touran BE C.________ und Citroën C3 BE D.________ (recte: E.________) und Observation vom 7. Mai 2019 bis 22. Juli 2019. Gegen diese Mitteilung erhob A._____