Der Beschwerdeführer ist angeklagt, Teil einer mehrgliedrigen, internationalen Drogen-Verteilkette und eines Netzwerkes aus an Drogenhandel beteiligten Personen zu sein. Die Anklageschrift umfasst 11 Seiten und bestätigt auch von ihrem Inhalt her die Komplexität und den Umfang dieses Falles. Mit Blick darauf ist es nicht zu beanstanden, dass die Hauptverhandlung nicht in den nächsten drei Monaten stattfinden kann. Die Anordnung der Sicherheitshaft für die Dauer von etwas mehr als fünf Monaten (bis kurz vor Eröffnung der Hauptverhandlung), erscheint daher verhältnismässig.