7 absehbar, dass das erstinstanzliche Gericht die Hauptverhandlung nicht innert 3 Monaten ansetzen kann, spricht dies für die ausnahmsweise Zulässigkeit der Anordnung der Sicherheitshaft für längstens 6 Monate (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_292/2020 vom 6. Juli 2020 E. 2.4). Der Beschwerdeführer ist angeklagt, Teil einer mehrgliedrigen, internationalen Drogen-Verteilkette und eines Netzwerkes aus an Drogenhandel beteiligten Personen zu sein.