4 gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerhandlungen gegen die Geldwäschereigesetzgebung sowie Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Anklage wurde beim Kollegialgericht in Dreierbesetzung erhoben, womit es um eine Strafe zwischen zwei und fünf Jahren geht. Die Ausgangslage gegenüber dem letzten Beschluss der Beschwerdekammer hat sich damit insofern verändert, als nicht mehr von einer Einsatzstrafe von mehr als fünf oder sechs Jahren auszugehen ist. Allerdings steht immer noch eine empfindliche mehrjährige Freiheitsstrafe im Raum.