Aus der Anklageschrift geht hervor, dass dem Beschwerdeführer in der Zeit vom 21. Oktober 2020 bis zum 8. Februar 2021 die unbefugte Veräusserung von Kokain bzw. Heroin im Umfang von mindestens ca. 3'118.2 Gramm (mind. 75.5 % Coc. Base) bzw. 964 Gramm (mind. 28 % Hydrochlorid) vorgeworfen wird. Zudem wird er für den gleichen Zeitraum als Mittäter wegen unbefugter Veräusserung von Kokain und Heroin im Umfang von mindestens 500 Gramm angeklagt. Dazu kommen die Vorwürfe wegen anderer Widerhandlungen