3.2 Am 20. August 2021 erhob die Staatsanwaltschaft beim Regionalgericht Bern- Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) Anklage gegen den Beschwerdeführer u.a. wegen mehrfacher mengen-, banden- und gewerbsmässig qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie mehrfacher schwerer Geldwäscherei. Betreffend Sachverhalt kann auf die Ausführungen im Beschluss BK 21 314 vom 14. Juli 2021 E. 3.2 sowie die Anklageschrift vom 20. August 2021 verwiesen werden.