_, am 9. September 2021 Beschwerde. Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge, dass dieser Entscheid aufzuheben und er unverzüglich aus der Sicherheitshaft zu entlassen sei; eventualiter sei der Entscheid aufzuheben und er sei unter Anordnung geeigneter Ersatzmassnahmen unverzüglich aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete mit Schreiben vom 15. September 2021 unter Verweis auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid auf eine Stellungnahme.