Eine dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) am 14. Juli 2021 ab (BK 21 314). Mit Entscheiden vom 30. Juli und 17. August 2021 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft bis am 18. August bzw. 8. September 2021. Am 27. August 2021 ordnete das Zwangsmassnahmengericht die Sicherheitshaft gegen den Beschwerdeführer an und befristete diese bis am 19. Februar 2022. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 9. September 2021 Beschwerde.