309 f. StPO), was sie denn auch mit der hier angefochtenen Nichtanhandnahmeverfügung getan hat. Sollten die Beschwerdeführer 1-3 eine Anzeige einreichen oder – sofern sie ihre Beschwerde auch gleich als Anzeige verstanden haben wollen – an einer solchen festhalten wollen, steht es ihnen frei, dies direkt bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei zu tun. 3.4 Die Beschwerdeführer 1-3 rügen in ihrer Beschwerde schliesslich den Umgang der Polizeibeamten mit L.________ und den Umstand, dass ihr der Strafbefehl nicht «bekannt» gemacht worden sei.