Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern BK 15 251 vom 23. November 2015 [Leitentscheid] E. 2.2). Nach der Rechtsprechung verstösst insbesondere eine Kostenauflage bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens gegen die Unschuldsvermutung, wenn der beschuldigten Person in der Begründung des Kostenentscheids direkt oder indirekt vorgeworfen wird, es treffe sie ein strafrechtliches Verschulden (BGE 144 IV 202 E. 2.2 und 120 Ia 147 E. 3b; Urteil des Bundesgerichts 6B_492/2017 vom 31. Januar 2019 E. 2.2.1). Eine solche Ausgangslage liegt hier jedoch nicht vor.