Mit ihren Rechtsbegehren 3 und 6, mit welchen sie festgestellt haben möchten, dass sie die Ermittlungsergebnisse im Anzeigerapport vom 6. April 2021 bestreiten und die D.________ AG in E.________ (Ortschaft) in keinem direkten Zusammenhang mit der Halterin des Fahrzeugs (der F.________ (Firma)) stehe, wehren sie sich gegen die die Vermutung, wonach sie etwas mit dem der Strafuntersuchung zugrundeliegenden Sachverhalt zu tun hätten. Damit können sie jedoch nicht gehört werden.