3 Soweit die Beschwerdeführer 1-3 die Aufhebung der angefochtenen Verfügung beschränkt auf die verweigerte Entschädigung anfechten (Rechtsbegehren 1 und 2), sind sie in ihren rechtlich geschützten betroffen und somit zur Beschwerdeführung legitimiert (dazu nachfolgend E. 4). Soweit weitergehend ist ihnen jedoch die Legitimation abzusprechen. Mit ihren Rechtsbegehren 3 und 6, mit welchen sie festgestellt haben möchten, dass sie die Ermittlungsergebnisse im Anzeigerapport vom 6. April 2021 bestreiten und die D.________ AG in E._____