(nachfolgend: Beschuldigter 3) wegen Widerhandlung gegen das Kantonale Strassenverkehrsgesetz durch Nichtbekanntgabe der verantwortlichen fahrzeugführenden Person nicht an die Hand. Dagegen erhob der Beschuldigte 1 (nachfolgend: Beschwerdeführer 1) am 7. September 2021 im Namen der beschuldigten Personen bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde und stellte – unter Kosten- und Entschädigungsfolgen – folgende Rechtsbegehren: 2. Die Verfügung in Bezug auf Entschädigung aufzuheben und neu zu beurteilen.