Die Beschlagnahme erfordert überdies eine gewisse Beweisrelevanz des beschlagnahmten Objekts. Bei den beschlagnahmten und in der Beschwerde genannten Dokumenten handelt es sich um einen Zivilstandsregisterauszug und zwei Bestätigungen der K.________ Botschaft in Bern. Diese Dokumente wurden seitens des Migrationsamtes zwecks Prüfung des Gesuchs um Änderung des Vorund Nachnamens sowie des Geburtsdatums eingefordert. Im Hinblick auf den Tatvorwurf der Fälschung von Ausweisen sind diese Dokumente zentral und stehen mit dem vorgeworfenen inkriminierten Verhalten in einem direkten Zusammenhang.