Hierbei handelt es sich nicht um eine Beschlagnahme, welche nur von der Staatsanwaltschaft hätte angeordnet werden dürfen. 7.2 Weiter liegt auch ein hinreichender, objektiv begründeter Tatverdacht wegen Fälschung von Ausweisen vor. Dieser ergibt sich aus den Erkenntnissen gemäss Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern und Rapport des KTD. Aus dem Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern geht hervor, dass der Beschwerdeführer beim Migrationsdienst ein Gesuch eingereicht hat, in welchem er um eine Korrektur seines Geburtsdatums wie auch seines Familien- und Vornamens ersuchte.