Ein Tatverdacht ist hinreichend, wenn ernsthafte Gründe bestehen, dass sich ein Sachverhalt in dem Sinne ereignet hat, dass er einen Straftatbestand erfüllt. Die Beschwerdekammer in Strafsachen hebt eine Beschlagnahme nur auf, wenn deren Voraussetzungen offensichtlich nicht erfüllt sind (BGE 139 IV 250 E. 2.1 mit Hinweisen; Urteil des Bundesgerichts 1B_302/2021 vom 1. Oktober 2021 E. 3.1 mit Hinweisen).