Die Beschlagnahme stellt eine vorsorgliche, konservative Massnahme dar, auf welche die Staatsanwaltschaft jederzeit zurückkommen kann. Die Beschwerdekammer in Strafsachen entscheidet in diesem Verfahren somit nicht über das endgültige Schicksal und hat folglich nicht alle Tat- und Rechtsfragen abschliessend zu prüfen. Dies gilt auch dann, wenn der Tatverdacht mit dem Argument bestritten wird, dass die in Frage kommende Strafbestimmung nicht anwendbar sei. Ein Tatverdacht ist hinreichend, wenn ernsthafte Gründe bestehen, dass sich ein Sachverhalt in dem Sinne ereignet hat, dass er einen Straftatbestand erfüllt.