Infolgedessen wurde der Beschwerdeführer vom Migrationsdienst aufgefordert, diverse Ausweisdokumente einzureichen. Die eingereichten Dokumente (Nr. 1 bis 8) leitete der Migrationsdienst zwecks Echtheitsprüfung an den Kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei Bern (KTD) weiter. Dieser stellte bei einem Teil der Dokumente Fälschungs- oder Verfälschungsmerkmale fest.