382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerecht erhobene Beschwerde ist einzutreten. 3. Zum Sachverhalt ist den Akten zu entnehmen, dass der Staatsanwaltschaft mit Anzeigerapport vom 1. Juli 2021 zur Kenntnis gebracht wurde, der Beschwerdeführer habe am 29. Dezember 2020 beim Migrationsdienst ein Gesuch eingereicht, wobei er um eine Korrektur seines Geburtsdatums sowie seines Familien- und Vornamens ersucht habe. Infolgedessen wurde der Beschwerdeführer vom Migrationsdienst aufgefordert, diverse Ausweisdokumente einzureichen.